Abmeldung

Planbare schulinterne Abwesenheiten (Schulreise, Klassenlager, Herbstwanderung, Schulsporttag, Projektwoche usw.) sind so früh wie möglich, spätestens aber zwei Arbeitstage im Voraus zu melden. Nur planbare schulinterne Absenzen müssen nicht bezahlt werden, sofern die Abmeldefrist eingehalten wird. Unentschuldigte Absenzen werden verrechnet.

Abmeldung oder Abwesenheit von gebuchten Elementen, die durch Krankheit des Kindes oder andere Abwesenheiten begründet sind (z. B. Training oder Musikunterricht) müssen von den Erziehungsberechtigten bis spätestens 08.00 Uhr des betreffenden Tages mitgeteilt werden. Die gebuchten Elemente müssen auch bei Nichtinanspruchnahme oder teilweiser Inanspruchnahme bezahlt werden.